Das STRASSENVERKEHRSRECHT beinhaltet zum einen die zivilrechtliche Seite der
Unfallschadenregulierung, nämlich die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wie auch der Abwehr von ungerechtfertigen Schadenersatzforderungen:
- Unfallschadenregulierung: Durchsetzung von Schadensersatzforderungen (Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Totalschaden, Wertminderung) und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenzahlungen (bei unfallbedingten Verletzungen bzw. bei unfallbedingten Dauerschäden) gegenüber dem Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung, außergerichtlich wie auch im Klagewege.
Der zweite Aspekt des Straßenverkehrsrechts ist das Verkehrsstrafrecht (z.B. Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht, Trunkenheitsfahrten ab 1,1 ‰) und auch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Mißachtung von Rotlicht, Trunkenheitsfahrt ab 0,5 ‰, Abstandsunterschreitung etc.):
- Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten-, Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren (vor Polizei, Staatsanwaltschaft, Bußgeldbehörden und Gerichten).
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Rechtsanwalt
Leif Peter Holderegger
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