Da wir uns als „Familienkanzlei“ verstehen, bearbeiten wir überwiegend Mandate aus unserem Spezialgebiet „Familienrecht“, sind aber auch intensiv tätig auf allen Gebieten des täglichen Lebens (Arbeit, Wohnen, Straßenverkehr, Erben), für die dieselbe Kompetenz und Fachkunde vorhanden sind wie beim Familienrecht, auf das wir besonders spezialisiert sind.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber Ehe- und Vertragspartnern, Behörden, sonstigen „Gegnern“ und natürlich auch vor Gericht, gestalten und entwickeln Verträge (Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenregelung, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Erbvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag etc.) und übernehmen die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren.

Selbstverständlich sind wir in unseren Fachgebieten auch „nur“ beratend tätig, wenn dies gewünscht wird.

Schließlich übernehmen wir für Sie auch gerne den Einzug Ihrer Außenstände und Forderungen (Inkasso: Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung).

Eine ausführliche Darstellung unserer Schwerpunkte finden Sie oben unter dem Menüpunkt “Rechtsgebiete”.

Setzen Sie auf über 25 Jahre Berufserfahrung!

 

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