Im MIETRECHT betreuen, beraten und vertreten wir Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Mietvertrag:
    Mietvertragsgestaltung, Mietvertragsänderung und – ergänzung, sowohl Wohnraummiete als auch Geschäftsraummiete,
  • Kündigung von Mietverhältnissen (Wohnraummiete und Geschäftsraummiete; Gestaltung und Ausspruch von Kündigungen,
    außergerichtliche Verhandlungen nebst der Prozeßführung im gerichtlichem Räumungsverfahren),
  • Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen, Kaution, Miete, Schadenersatz,
  • Beitreibung von Mietrückständen (außergerichtlich und auch gerichtlich),
  • Gewerbemietverträge:
    Vertragsverhandlung, Entwurf, Gestaltung, Durchführung, Interessenvertretung bei Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten.
 

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