Im ERBRECHT wird unsere Tätigkeit durch die nachstehenden Punkte geprägt:

  • Testament, Vermächtnis und Erbvertrag:
    Beratung, Entwurf, Gestaltung, auch Berliner Testament und Ehegattentestament (ggf. mit Vorerbe und Nacherbe bzw. Ersatzerbe),
  • Testamentsvollstreckung,
  • Nachlassauseinandersetzung,
  • Erbstreitigkeiten (außergerichtliche Interessenvertretung und Prozeßführung vor Gericht),
  • Pflichtteil: Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen (außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung, Prozeßführung),
  • Erbscheinverfahren (auf Erteilung eines Erbscheins)
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (wenn mehrere Erben vorhanden sind, handelt es sich um eine Erbengemeinschaft);
  • Nachlaßinsolvenz, Nachlaßverwaltung (wenn der Nachlaß überschuldet ist).
 

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