Kanzlei für Erbrecht

Rechtsanwalt Leif Peter Holderegger
Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in den nachstehenden Punkten:
- Testament, Vermächtnis und Erbvertrag:
Beratung, Entwurf, Gestaltung, auch Berliner Testament und Ehegattentestament (ggf. mit Vorerbe und Nacherbe bzw. Ersatzerbe), - Testamentsvollstreckung,
- Nachlassauseinandersetzung,
- Erbstreitigkeiten (außergerichtliche Interessenvertretung und Prozeßführung vor Gericht),
- Pflichtteil: Berechnung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen (außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung, Prozeßführung),
- Erbscheinverfahren (auf Erteilung eines Erbscheins)
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (wenn mehrere Erben vorhanden sind, handelt es sich um eine Erbengemeinschaft);
- Nachlaßinsolvenz, Nachlaßverwaltung (wenn der Nachlaß überschuldet ist).
Stimmen meiner Mandanten