Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei befinden sich im Familienrecht, das unter anderem die nachstehenden Bereiche umfaßt:

  • Ehescheidung (einvernehmliche oder streitige Scheidung)
  • Scheidung für alle Nationalitäten, auch für islamisches Recht
  • Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt: Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Ehescheidung)
  • Nachehelicher Unterhalt: Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung der Ehe, z.B. Aufstockungsunterhalt, Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes, Unterhalt wegen Alters etc.)
  • Elternunterhalt (Verwandtenunterhalt)
  • Kindesunterhalt (auch Unterhalt für volljährige Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden)
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)
  • Regelung des Rechts der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts (für die gemeinsamen Kinder)
  • Verteilung des Hausrats (Haushaltsgegenstände, Mobiliar etc.)
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • eheliches Güterrecht: Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich (Verteilung des in der Ehe erworbenen Vermögenszuwachses), Schuldenausgleich
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen und Trennungsvereinbarungen (Verträge über die Folgen von Trennung und Scheidung, um teure, aufwendige und vor allem langwierige Rechtsstreite zu vermeiden)
  • Entwurf und beurkundungsreife Gestaltung von Eheverträgen
  • Gewaltschutzsachen (häusliche Gewalt, Stalking, Telefonterror)

Als Familienanwalt bin ich nicht bloß  Scheidungsanwalt, sondern betreue Sie,  sobald die Trennung vom Ehepartner ansteht, (auch schon vorbeugend) in allen Belangen des Familienrechts – kompetent, einfühlsam und durchsetzungsstark!

 

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