Im Rechtsgebiet ARBEITSRECHT sind wir sowohl im Individualarbeitsrecht als auch im Kollektivarbeitsrecht tätig:

  • Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen,
  • Kündigungsschutzrecht (Beendigungs- und Änderungskündigung, Kündigungsschutzklagen, Änderungsschutzklagen):
    vom Ausspruch der Kündigung bis zum rechtskräftigen Urteil im Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht,
  • Zeugnis, Abmahnung, Arbeitspapiere, Vergütung, Entgeltzahlung:
    Beratung, Prüfung, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung,
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge:
    Prüfung, Verhandlung, Entwurf, Gestaltung, Abschluß
  • Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht,
  • Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan,
  • Teilnahme an innerbetrieblichen Einigungsstellen.
 

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