Da wir schwerpunktmäßig im Familienrecht (Ehescheidung, Unterhalt, zugewinausgleich, Umgangsrecht etc.) tätig sind und uns als „Familienkanzlei“ verstehen, bearbeiten wir überwiegend Mandate aus unserem Spezialgebiet „Familienrecht“, sind aber auch intensiv tätig auf allen Gebieten des täglichen Lebens (Arbeit, Wohnen, Straßenverkehr, Erben), für die dieselbe Kompetenz und Fachkunde vorhanden sind wie beim Familienrecht, auf das wir besonders spezialisiert sind.

Familienanwalt zu sein, bedeutet gegenüber dem  reinen Scheidungsanwalt, daß Sie bei uns mit all Ihren alltäglichen Rechtsproblemen bestens aufgehoben sind.

Selbstverständlich übernehmen wir auch nur die reine Scheidung der Ehe, wenn die Ehepartner sich über die Scheidungsfolgen bereits selbst geeinigt haben.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber Ehe- und Vertragspartnern, Behörden, sonstigen „Gegnern“ und natürlich auch vor Gericht, gestalten und entwickeln Verträge (Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, Scheidungsfolgenregelung, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Erbvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag etc.) und übernehmen die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren.

Selbstverständlich sind wir in unseren Fachgebieten auch „nur“ beratend tätig, wenn dies gewünscht wird.

Schließlich übernehmen wir für Sie auch gerne den Einzug Ihrer Außenstände und Forderungen (Inkasso: Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung).

Eine ausführliche Darstellung unserer Schwerpunkte finden Sie oben unter dem Menüpunkt “Rechtsgebiete”.

Setzen Sie auf über 25 Jahre Berufserfahrung!

 

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